Wir bieten erstklassige Beratungsleistungen
Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Externe Berater unterstützen wir Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und sorgen gleichzeitig für eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Bei einer sich ständig verändernden Gesetzeslage, ist es immer gut einen Spezialisten an seiner Seite zu haben.
Nachfolgend finden Sie die Informationen über die unterschiedlichen Beratungsgebiete, für die wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten.
Gefahrgut
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten eines internen Gefahrgutbeauftragten, ohne selbst Teil des Unternehmens zu sein. Seine Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Gefahrgut eingehalten werden.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick
Beratung des Unternehmens
- Beratung bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versand, der Beförderung, dem Umschlag oder der Lagerung von Gefahrgut.
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Transportmittel und Verpackungen.
- Hilfe bei der Einstufung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut.
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
- Kontrolle, ob alle gesetzlichen Vorschriften (z. B. ADR, RID, IMDG, IATA) eingehalten werden.
- Prüfung der internen Prozesse und Arbeitsabläufe in Bezug auf Gefahrgut.
- Durchführung regelmäßiger Audits oder Kontrollen
Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
- Organisation und Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende, die mit Gefahrgut arbeiten.
- Sicherstellung, dass alle Beteiligten über aktuelle Regelungen informiert sind.
Unfallanalyse und Berichtswesen
- Untersuchung von Ereignissen oder Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrgut.
- Erstellung eines Jahresberichts über Tätigkeiten, Vorkommnisse und Verbesserungsmaßnahmen.
- Einleitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Erstellung und Pflege von Dokumentation
- Dokumentation aller relevanten Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen.
- Unterstützung bei der Erstellung von Beförderungspapieren, Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen etc.
Schnittstelle zu Behörden
- Ansprechpartner für Behörden im Falle von Kontrollen, Zwischenfällen oder Nachfragen.
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und dem Umweltamt.

Abfall
Ein externer Abfallbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59–60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), ohne selbst Teil des Betriebs zu sein. Er unterstützt das Unternehmen dabei, rechtssicher, effizient und umweltgerecht mit Abfällen umzugehen.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick
Überwachung der Abfallwege
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Getrenntsammlung, Lagerung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
- Nachverfolgung der Abfallströme (z. B. mit Nachweisverfahren, Entsorgungsnachweisen, Registerführung).
- Überprüfung der Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften (z. B. KrWG, AbfBeauftrV, Nachweisverordnung).
Beratung der Betriebsleitung
- Beratung bei der Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen.
- Vorschläge für optimierte Entsorgungsprozesse und Kosteneinsparungen.
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Entsorgungsunternehmen und Vertragsgestaltung.
Organisation der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft
- Aufbau oder Optimierung eines internen Abfallmanagementsystems.
- Erstellung von Abfallbilanzen, Abfallkonzepten und Entsorgungsnachweisen.
- Unterstützung bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Schulung und Unterweisung
- Schulung der Mitarbeiter über Abfalltrennung, gefährliche Abfälle und betriebliche Abläufe im Abfallbereich.
- Förderung des Umwelt- und Entsorgungsbewusstseins im Unternehmen.
Verfassung von Berichten
- Verfassen eines jährlichen Abfallberichts mit Darstellung der Abfallmengen und -arten sowie der durchgeführten Maßnahmen.
- Verbesserungsvorschläge
Kontrolle externer Entsorger
- Überprüfung, ob eingesetzte Entsorgungsunternehmen zugelassen, zuverlässig und konform arbeiten (z. B. Zertifikate nach § 56 KrWG).
- Kontrolle der korrekten Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere.
Die Vorteile des Externen Beauftragten auf einen Blick
Gefahrgut
- Kosteneffizient für kleinere Unternehmen, die nicht dauerhaft einen internen Beauftragten benötigen.
- Bringt aktuelles Fachwissen und Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.
- Unabhängige Bewertung und Beratung ohne Betriebsblindheit.
Abfall
- Keine Schulungs- und Weiterbildungspflicht für internes Personal
- Unabhängige und objektive Beratung
- Erfahrung durch Tätigkeit in verschiedenen Branchen
- Kosteneffizient für kleinere und mittelständische Unternehmen
Unsere Ansprechpartner
Haben Sie Fragen rund um das Thema externe Sicherheitsberatung? Dann zögern Sie nicht und kommen auf einen unserer Ansprechpartner zu. Sie beraten Sie gerne zu allen Fragen des Gefahrgut- oder Abfallberaters.

Andreas Enzner – Betriebsleiter und Gefahrgutbeauftragter

Nina Alter – stv. Betriebsleiterin und Gefahrgutbeauftragte