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Externe Beauftragte

für Gefahrgut, Gewässerschutz, Immissionsschutz und Abfall

Wir bieten erstklassige Beratungsleistungen

Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Externe Berater unterstützen wir Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und sorgen gleichzeitig für eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Bei einer sich ständig verändernden Gesetzeslage, ist es immer gut einen Spezialisten an seiner Seite zu haben. 

Nachfolgend finden Sie die Informationen über die unterschiedlichen Beratungsgebiete, für die wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten. 

Gefahrgut

Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten eines internen Gefahrgutbeauftragten, ohne selbst Teil des Unternehmens zu sein. Seine Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Gefahrgut eingehalten werden.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

Beratung des Unternehmens
  • Beratung bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versand, der Beförderung, dem Umschlag oder der Lagerung von Gefahrgut.
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Transportmittel und Verpackungen.
  • Hilfe bei der Einstufung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut.
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
  • Kontrolle, ob alle gesetzlichen Vorschriften (z. B. ADR, RID, IMDG, IATA) eingehalten werden.
  • Prüfung der internen Prozesse und Arbeitsabläufe in Bezug auf Gefahrgut.
  • Durchführung regelmäßiger Audits oder Kontrollen
Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
  • Organisation und Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende, die mit Gefahrgut arbeiten.
  • Sicherstellung, dass alle Beteiligten über aktuelle Regelungen informiert sind.
Unfallanalyse und Berichtswesen
  • Untersuchung von Ereignissen oder Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrgut.
  • Erstellung eines Jahresberichts über Tätigkeiten, Vorkommnisse und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Einleitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Erstellung und Pflege von Dokumentation
  • Dokumentation aller relevanten Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Beförderungspapieren, Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen etc.
Schnittstelle zu Behörden
  • Ansprechpartner für Behörden im Falle von Kontrollen, Zwischenfällen oder Nachfragen.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und dem Umweltamt.

Gewässerschutz

Ein externer Gewässerschutzbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen oder eine Einrichtung die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Bereich des Gewässerschutzes (§§ 64–66 Wasserhaushaltsgesetz – WHG), ohne selbst dem Betrieb anzugehören. Er trägt dazu bei, die Einhaltung aller Vorschriften im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und dem Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser sicherzustellen.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Kontrolle, ob das Unternehmen alle relevanten Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Anlagenverordnung (AwSV) sowie ggf. Landesvorgaben einhält.
  • Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Tankanlagen, Auffangwannen, Abscheideranlagen).
Beratung der Unternehmensleitung
  • Fachliche Unterstützung der Geschäftsleitung in allen Fragen des Gewässerschutzes.
  • Empfehlungen zu baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen.
Prüfung und Kontrolle von Anlagen
  • Regelmäßige Begehungen und technische Überprüfungen von Abwasseranlagen, Lager- und Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe, Rückhalte- und Sicherheitseinrichtungen.
  • Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen und Notfallplänen.
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Durchführung oder Organisation von Schulungen für Mitarbeiter, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten.
  • Förderung des Umweltbewusstseins und der Verantwortung für Gewässerschutz im Betrieb.
Dokumentation und Berichterstattung
  • Erstellung eines jährlichen Gewässerschutzberichts mit festgestellten Mängeln, getroffenen Maßnahmen und Vorschlägen zur Verbesserung.
  • Dokumentation von Vorfällen, Begehungen und Schulungen.
Schnittstelle zu Behörden
  • Ansprechpartner für Umwelt- und Wasserbehörden bei Überwachungen, Anfragen oder Genehmigungsverfahren.
  • Unterstützung bei behördlichen Anzeigen, Genehmigungen oder Stellungnahmen.

Immissionsschutz

Ein externer Immissionsschutzbeauftragter (nach § 53 und § 54 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG) ist ein Fachmann, der Unternehmen in allen Belangen des Immissionsschutzes unterstützt. Er kümmert sich darum, dass Emissionen und Immissionen so gering wie möglich gehalten und gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

Überwachung und Kontrolle
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen im Bereich Emissions- und Immissionsschutz.
  • Kontrolle von Emissionsquellen, Maßnahmen zur Minderung von Emissionen sowie Messungen und Messberichte.
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Bedienung von emissionsrelevanten Anlagen.
Beratung der Unternehmensleitung
  • Beratung bei der Planung neuer Anlagen oder Änderungen bestehender Anlagen im Hinblick auf Immissionsschutz.
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
  • Vorschläge zur Emissionsminderung und Optimierung bestehender Prozesse.
Schulung und Unterweisung
  • Organisation oder Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende im Bereich Emissionsschutz.
  • Sensibilisierung für umweltfreundliches Verhalten im Betriebsalltag.
Erstellung von Berichten und Dokumentation
  • Erstellung eines jährlichen Berichts über die Emissionssituation, durchgeführte Maßnahmen und Vorschläge zur Verbesserung.
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Notfallplänen.
Kontaktperson für Behörden
  • Ansprechpartner für Umweltbehörden (z. B. Umweltamt, Landesumweltämter) bei Inspektionen oder Anfragen.
  • Unterstützung bei Anzeigen, Genehmigungsanträgen und Dokumentationen.
Mitwirkung bei Störfallvorsorge
  • Unterstützung bei der Erstellung von Störfallkonzepten oder -plänen (z. B. nach 12. BImSchV – Störfall-Verordnung).
  • Analyse und Bewertung von Risiken im Hinblick auf Emissionen bei Betriebsstörungen oder Havarien.

Abfall

Ein externer Abfallbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59–60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), ohne selbst Teil des Betriebs zu sein. Er unterstützt das Unternehmen dabei, rechtssicher, effizient und umweltgerecht mit Abfällen umzugehen.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

Überwachung der Abfallwege
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Getrenntsammlung, Lagerung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
  • Nachverfolgung der Abfallströme (z. B. mit Nachweisverfahren, Entsorgungsnachweisen, Registerführung).
  • Überprüfung der Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften (z. B. KrWG, AbfBeauftrV, Nachweisverordnung).
Beratung der Betriebsleitung
  • Beratung bei der Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen.
  • Vorschläge für optimierte Entsorgungsprozesse und Kosteneinsparungen.
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Entsorgungsunternehmen und Vertragsgestaltung.
Organisation der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft
  • Aufbau oder Optimierung eines internen Abfallmanagementsystems.
  • Erstellung von Abfallbilanzen, Abfallkonzepten und Entsorgungsnachweisen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Schulung und Unterweisung
  • Schulung der Mitarbeiter über Abfalltrennung, gefährliche Abfälle und betriebliche Abläufe im Abfallbereich.
  • Förderung des Umwelt- und Entsorgungsbewusstseins im Unternehmen.
Verfassung von Berichten
  • Verfassen eines jährlichen Abfallberichts mit Darstellung der Abfallmengen und -arten sowie der durchgeführten Maßnahmen.
  • Verbesserungsvorschläge
Kontrolle externer Entsorger
  • Überprüfung, ob eingesetzte Entsorgungsunternehmen zugelassen, zuverlässig und konform arbeiten (z. B. Zertifikate nach § 56 KrWG).
  • Kontrolle der korrekten Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere.

Die Vorteile des Externen Beauftragten auf einen Blick

Gefahrgut
  • Kosteneffizient für kleinere Unternehmen, die nicht dauerhaft einen internen Beauftragten benötigen.
  • Bringt aktuelles Fachwissen und Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.
  • Unabhängige Bewertung und Beratung ohne Betriebsblindheit.
Immissionschutz
  • Keine eigene Schulungspflicht im Betrieb
  • Hohe Fachkompetenz durch branchenerfahrene Experten
  • Kosteneffizient für Unternehmen mit nur punktuellem Bedarf
  • Objektive und unabhängige Beurteilung der Umweltsituation
Gewässerschutz
  • Kosteneffizient, besonders für mittelständische Unternehmen ohne eigene Umweltabteilung.
  • Aktuelles Know-how durch Erfahrung in verschiedenen Branchen.
  • Objektive, externe Bewertung der Umweltrisiken.
Abfall
  • Keine Schulungs- und Weiterbildungspflicht für internes Personal
  • Unabhängige und objektive Beratung
  • Erfahrung durch Tätigkeit in verschiedenen Branchen
  • Kosteneffizient für kleinere und mittelständische Unternehmen

Unsere Ansprechpartner

Haben Sie Fragen rund um das Thema externe Sicherheitsberatung? Dann zögern Sie nicht und kommen auf einen unserer Ansprechpartner zu. Sie beraten Sie gerne zu allen Fragen des Gefahrgut- oder Abfallberaters.

Andreas Enzner – Betriebsleiter und Gefahrgutbeauftragter

Nina Alter – stv. Betriebsleiterin und Gefahrgutbeauftragte