Externer Gefahrgutbeauftragter
Gemäß dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) ist nahzu jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter umfasst bzw. daran beteiligt ist, verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit einen extern bestellten Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeauftragtentätigkeit zu engagieren. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung für den Verkehrsträger Straße an. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung unserer Dienstleistung, die wir anbieten.
Als Externer Gefahrgutbeauftragter kümmern wir uns um
- die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- die Beratung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- die Beratung beim Einkauf von Geräten und Material für das Transportieren und Verpacken von gefährlichen Gütern
- die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung
- die Schulung der beauftragten Personen sowie die Unterrichtung der ansonsten am Prozess Beteiligten
- die Beratung bei Klassifizierungsfragen
- Beauftragungen den Verkehrsträger Straße betreffend
- eine persönliche Betreuung vor Ort
Unsere Dienstleistung orientiert sich immer an Ihren Bedürfnissen und ist nie pauschal. Aus diesem Grund formulieren wir Ihnen auch kein Pauschalangebot sondern erstellen Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot für die Dienstleistung des Externen Gefahrgutbeauftragten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.