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Externer Abfallbeauftragter

Gemäß §2 der Abfallbeauftragungsverordnung (AbfBeauftrV) haben Unternehmen, die eine bestimmte Abfallmenge überschreiten oder einen Anteil an gefährlichen Abfällen erzeugen, die Pflicht einen Abfallbeauftragten zu bestellen.


Gesetzlich besteht beim Abfallbeauftragten die Möglichkeit diesen Sicherheitsberater extern zu bestellen. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung als Externer Abfallbeauftragter an. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung unserer Dienstleistung, die wir anbieten.

Unsere Leistungen

Als Externer Abfallbeauftragter kümmern wir uns um 

  • die Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung
  • die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • die Schulung der Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Abfällen
  • die Beratung bei Produktentwicklung/-einführung bzw. -einkauf zur Abfallvermeidung oder seiner Reduzierung
  • die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung
  • die Beratung bei Einstufung von Abfällen
  • eine persönliche Betreuung vor Ort

Unser Angebot

Unsere Dienstleistung orientiert sich immer an Ihren Bedürfnissen und ist nie pauschal. Aus diesem Grund formulieren wir Ihnen auch kein Pauschalangebot sondern erstellen Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot für die Dienstleistung des Externen Abfallbeauftragten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

 


KONTAKT
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